Voraussetzungen zur Teilnahme am Farmstay / am Farmarbeit - Programm
Voraussetzung
zur Teilnahme am Farmstay-Programm ist der Besitz eines gültigen
Reisepasses! Der Reisepass sollte über den geplanten
Aufenthalt hinaus noch mind. ein halbes Jahr lang gültig
sein. Sofern Sie noch keinen Reisepass besitzen, dieser abgelaufen
ist oder demnächst abläuft, muss ein neuer Reisepass
bei der zuständigen Behörde (Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt/Passbehörde)
rechtzeitig beantragt werden. Die Ausstellung eines neuen
Reisepasses kann 6 Wochen oder mehr dauern!
Oftmals genügt bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten
Dauer lediglich ein Touristenvisum. Bei Aufenthalten länger
als 3 Monate wird ein entsprechendes Visum
vorab beantragt oder der Aufenthalt wird vor Ort verlängert.
Nach Abschluss des Farmstays kann der Teilnehmer noch zu Urlaubszwecken
im Land bleiben und herumreisen. Entsprechend wird das Visum
beantragt und der Rückflug gebucht.
Eine eventuelle Visagebühr
ist nicht im Teilnahmepreis enthalten und muss vom Teilnehmer
direkt an das Konsulat/Botschaft entrichtet werden.
Farmstays International teilt die aktuellen Visabestimmungen
mit und erteilt alle Informationen zum notwendigen Visaverfahren.
Die Visavordokumentation wird von Farmstays International
erledigt. Im folgenden finden Sie Anhaltspunkte zu den Visaverfahren
(unterliegt ständigen Änderungen):
Canada: Touristenvisum.
Australien: Working Holiday
Visum (ca. 100 Euro) oder Touristenvisum für deutsche
Staatsbürger. Alle anderen Nationalitäten: Touristenvisum
oder spezielles Visum notwendig. Touristenvisum (ETA, ca.
20 Euro).
Neuseeland: Bei Aufenthalten
bis zu 3 Monaten Touristenvisum ausreichend. Für Deutsche
auch Working Holiday Visum (ca. 100 Euro).
Südafrika: Bei Aufenthalten
bis zu 3 Monaten Touristenvisum ausreichend.
Argentinien/Costa Rica/Ecuador:
Touristenvisum.
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