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   Visum für Farmarbeit

Voraussetzungen zur Teilnahme am Farmstay / am Farmarbeit - Programm

Voraussetzung zur Teilnahme am Farmstay-Programm ist der Besitz eines gültigen Reisepasses! Der Reisepass sollte über den geplanten Aufenthalt hinaus noch mind. ein halbes Jahr lang gültig sein. Sofern Sie noch keinen Reisepass besitzen, dieser abgelaufen ist oder demnächst abläuft, muss ein neuer Reisepass bei der zuständigen Behörde (Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt/Passbehörde) rechtzeitig beantragt werden. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6 Wochen oder mehr dauern!
Oftmals genügt bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten Dauer lediglich ein Touristenvisum. Bei Aufenthalten länger als 3 Monate wird ein entsprechendes Visum vorab beantragt oder der Aufenthalt wird vor Ort verlängert. Nach Abschluss des Farmstays kann der Teilnehmer noch zu Urlaubszwecken im Land bleiben und herumreisen. Entsprechend wird das Visum beantragt und der Rückflug gebucht.
Eine eventuelle Visagebühr ist nicht im Teilnahmepreis enthalten und muss vom Teilnehmer direkt an das Konsulat/Botschaft entrichtet werden.
Farmstays International teilt die aktuellen Visabestimmungen mit und erteilt alle Informationen zum notwendigen Visaverfahren. Die Visavordokumentation wird von Farmstays International erledigt. Im folgenden finden Sie Anhaltspunkte zu den Visaverfahren (unterliegt ständigen Änderungen):

Canada: Touristenvisum.
Australien: Working Holiday Visum (ca. 100 Euro) oder Touristenvisum für deutsche Staatsbürger. Alle anderen Nationalitäten: Touristenvisum oder spezielles Visum notwendig. Touristenvisum (ETA, ca. 20 Euro).
Neuseeland: Bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten Touristenvisum ausreichend. Für Deutsche auch Working Holiday Visum (ca. 100 Euro).
Südafrika: Bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten Touristenvisum ausreichend.
Argentinien/Costa Rica/Ecuador: Touristenvisum.









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