Logo Farmarbeit
 
Wähle ein Land >>  
   Häufige Fragen zu Farmarbeit

Fragen zu Farmarbeit und Farmstays - FAQs

Sicherlich haben auch Sie noch eine Menge Fragen zum Farmstay. Einige Antworten finden Sie mglw. bereits bei den aufgeführten FAQs (frequently asked questions):

Ich bin weder Deutscher, Österreicher noch Schweizer Staatsbürger. Kann ich trotzdem am Farmstay-Programm teilnehmen?

Selbstverständlich können auch alle anderen Nationalitäten am Farmstay-Programm teilnehmen, sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und ein eventuell notwendiges Visum ausgestellt wird.

Ich habe keinen gültigen Reisepass/mein Reisepass ist abgelaufen - was soll ich tun?

Beantragen Sie schnellstmöglich einen neuen Reisepass bei der zuständigen Pass-Behörde Ihres Wohnortes. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6 Wochen und länger in Anspruch nehmen.

Kann ich mich für den Farmstay bereits anmelden, obwohl der neue Reisepass noch nicht vorliegt?

Ja, die Anmeldung und die Teilnahmevorbereitungen können bereits erledigt werden. Der neue Reisepass wird spätestens zur Flugreservierung und zur Visaantragstellung benötigt.

Können Sie mir einen Katalog zu Farmstays und Farmarbeit zuschicken?

Ja. Schicken Sie uns dazu bitte einen mit Euro 1,45 frankierten A4-Rückumschlag zu, versehen mit Ihrer Rücksendeadresse. Personen mit Wohnsitz in Österreich oder der Schweiz legen dem Umschlag bitte einen 5-Euro-Schein dabei wegen der höheren Porto-Kosten.

Kann ich auch einen Farmstay OHNE Sprachkurs buchen, da ich die Landessprache schon beherrsche?

Dies ist nur in einigen speziellen Fällen auf Anfrage möglich. Wir müssten dazu wissen, wann Sie wo was für wie lange machen wollen.

Von wo aus starten die Abflüge?

Vom nächstmöglichen Abflughafen. Als Standard-Abflughäfen sind gesetzt: Deutschland: Frankfurt a.M. Österreich: Wien Schweiz: Zürich. Andere Länder: entsprechender Hauptflughafen. Selbstverständlich kann man auch einen Zubringerflug vom nächsten Airport dazubuchen.

Wo kann ich eine passende Auslandskrankenversicherung abschliessen?

Farmstays International empfiehlt das " Protrip"-Versicherungspaket der Dr. Walter GmbH inklusive Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

ProTrip

Muss ich mich um das Visum für meinen Farmaufenthalt selbst kümmern?

Farmstays International erteilt die wichtigsten Visaauskünfte und dokumentiert eventuelle Visaantrag vor, sofern ein Visum für das Farmstay-Programm notwendig ist. Falls ein Visum nur deshalb notwendig wird, da der Teilnehmer länger im Land bleiben möchte oder noch andere Pläne im Zielland hegt, so kümmert sich der Teilnehmer selbst um sein Visum.

Was passiert, wenn mir die Farmstay-Stelle nicht gefällt?

Der Teilnehmer sollte die Farmstay-Stelle gemäss seinen Wünschen aussuchen. Sollte es dem Teilnehmer wider Erwarten trotzdem nicht gefallen, kann der Farmstay verkürzt werden, der Teilnehmer kann in die Ausgangsstadt des Sprachkurses zurückkehren oder es kann evt. eine andere Farm organisiert werden.

Wenn ich den Farmstay verkürze, in die Ausgangsstadt zurückkehre oder eine andere Farm vermittelt bekommen möchte, ist dies mit Zusatzkosten verbunden?

Die reine Verkürzung ist ohne Kosten verbunden. Falls der Teilnehmer in die Stadt des Sprachkurses zurückkehren möchte und dort wiederum bei einer Gastfamilie wohnen möchte, müssen hier die Extra-Wochen für die Gastfamilie entrichtet werden. Die Vermittlung einer zweiten Farm wird direkt vor Ort mit einer entsprechenden Gebühr berechnet.

Welche Tätigkeiten führe ich auf der Farm aus?

Dies hängt stark von der Art der Farm, der Saison, der Witterung etc. ab. Siehe Beschreibung der jeweiligen Farm.

In aller Regel wird man bei allen anfallenden Tätigkeiten auf der Farm mit eingebunden.

Kann ich Urlaub während des Farmstays machen?

Es ist zu empfehlen, Urlaubsvorhaben an den Farmstay heranzuhängen, da der Farmer sich auf die aktive Mithilfe innerhalb der gebuchten Farmstay-Zeit eingerichtet hat.

Kann ich den Farmstay vor Ort verlängern?

Theoretisch ja, dies hängt aber von der Farm und vom Visum ab. Sofern die Farm Interesse hat, Sie weiterhin zu beschäftigen, Ihr Visum verlängert wird und alle anderen Dinge wie Unterkunft etc. abgeklärt sind, spricht nichts gegen eine Verlängerung. Eventuell kann es aber zu Verlängerungskosten kommen (oftmals bei Südafrika und Südamerika).

Kann ich meinen Aufenthalt z.B. für Urlaub oder Herumreiserei vor Ort verlängern?

Meist ist dies kein Problem, man muss nur sein Visum entsprechend verlängern, sofern notwendig.

Darf ich neben oder nach dem Farmstay jobben gehen?

Dies ist nur mit einem Working Holiday Visum möglich. In allen anderen Fällen ist dies aus visatechnischen und arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Man riskiert mglw. eine Ausweisung aus dem Land, da man ohne Arbeitserlaubnis einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Ausserdem gibt es in vielen Ländern (z.B. Lateinamerika, Südafrika) fast keine lukrativen Jobs oder Aushilfstätigkeiten wie in Europa.

Wenn ich im Zielland ankomme, was mache ich dann?

Sie werden am Flughafen von einem Repräsentanten erwartet und abgeholt. Dieser bringt Sie dann zur Unterkunft. In der Regel kommt man am Wochenende an, hat Zeit zum Akklimatisieren und am folgenden Montag beginnt dann der Sprachkurs. Alles wird für Sie organisiert sein!

Wann bekomme ich die Unterkunft für die ersten 4 Wochen Sprachkurs mitgeteilt?

Rechtzeitig vor Abreise erhalten Sie die Unterkunftsadresse mit Namen und Telefonnummern etc. und Kurzangaben zur Unterkunftsart.

Wann muss ich den Teilnahmebetrag zahlen?

Kurz vor Abreise mit Übersendung der restlichen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines bekommen Sie eine Rechnung zugeschickt. Dann ist ja bereits alles organisiert und die Reisevorbereitungen sind abgeschlossen und Sie können den Rechnungsbetrag beruhigt überweisen.

Was ist, wenn ich vor Abreise krank werde und die Reise nicht antreten kann oder aus anderen Gründen die Reise verschieben muss?

Hier würde nun eigentlich die Reiserücktrittsversicherung einspringen. Noch besser ist aber, dass Farmstays International mögliche Rücktrittsgebühren auf eine spätere Teilnahme anrechnet. Dass heisst, dass Sie einfach zurückgestellt werden und zu einem späteren Zeitpunkt am Programm teilnehmen können und somit eventuelle Rücktrittsgebühren nicht verlieren ! Wenn die Reiserücktrittsversicherung einspringt, müssen Sie eh nichts bezahlen, dies tut die Versicherung.

Was passiert, wenn ich vor Ort krank werde, einen Unfall habe oder andere Probleme auftreten?

Dafür stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Unsere Repräsentanten werden Ihnen selbstverständlich helfen, mit Rat und Tat zur Seite stehen, Ihnen z.B einen deutschsprachigen Arzt empfehlen oder eine bestimmte Klinik und können auch Papierkram abwickeln etc.

  Design & Development