Fragen zu Farmarbeit und Farmstays - FAQs
Sicherlich
haben auch Sie noch eine Menge Fragen zum Farmstay. Einige Antworten
finden Sie mglw. bereits bei den aufgeführten FAQs (frequently
asked questions): Ich
bin weder Deutscher, Österreicher noch Schweizer Staatsbürger.
Kann ich trotzdem am Farmstay-Programm teilnehmen? Selbstverständlich können auch alle anderen Nationalitäten
am Farmstay-Programm teilnehmen, sofern Sie einen gültigen
Reisepass besitzen und ein eventuell notwendiges Visum ausgestellt
wird.
Ich habe keinen
gültigen Reisepass/mein Reisepass ist abgelaufen - was
soll ich tun?
Beantragen Sie schnellstmöglich einen neuen Reisepass
bei der zuständigen Pass-Behörde Ihres Wohnortes.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6 Wochen und
länger in Anspruch nehmen.
Kann ich mich
für den Farmstay bereits anmelden, obwohl der neue Reisepass noch nicht vorliegt?
Ja, die Anmeldung und die Teilnahmevorbereitungen können
bereits erledigt werden. Der neue Reisepass wird spätestens
zur Flugreservierung und zur Visaantragstellung benötigt.
Können Sie
mir einen Katalog zu Farmstays und Farmarbeit zuschicken?
Ja. Schicken Sie uns dazu bitte einen mit Euro 1,45 frankierten
A4-Rückumschlag zu, versehen mit Ihrer Rücksendeadresse.
Personen mit Wohnsitz in Österreich oder der Schweiz legen
dem Umschlag bitte einen 5-Euro-Schein dabei wegen der
höheren Porto-Kosten.
Kann ich auch einen Farmstay OHNE Sprachkurs buchen,
da ich die Landessprache schon beherrsche?
Dies ist nur in einigen speziellen Fällen auf Anfrage möglich.
Wir müssten dazu wissen, wann Sie wo was für wie lange machen
wollen.
Von wo aus starten
die Abflüge?
Vom nächstmöglichen Abflughafen. Als Standard-Abflughäfen
sind gesetzt: Deutschland: Frankfurt a.M. Österreich:
Wien Schweiz: Zürich. Andere Länder: entsprechender
Hauptflughafen. Selbstverständlich kann man auch einen
Zubringerflug vom nächsten Airport dazubuchen.
Wo kann ich eine
passende Auslandskrankenversicherung abschliessen?
Farmstays International empfiehlt das "
Protrip"-Versicherungspaket der Dr. Walter GmbH inklusive Kranken-, Unfall-
und Haftpflichtversicherung.

Muss ich mich um das Visum für meinen Farmaufenthalt selbst
kümmern?
Farmstays International erteilt die wichtigsten
Visaauskünfte und dokumentiert eventuelle Visaantrag
vor, sofern ein Visum für das Farmstay-Programm notwendig
ist. Falls ein Visum nur deshalb notwendig wird, da der Teilnehmer
länger im Land bleiben möchte oder noch andere Pläne
im Zielland hegt, so kümmert sich der Teilnehmer selbst
um sein Visum.
Was passiert,
wenn mir die Farmstay-Stelle nicht gefällt?
Der Teilnehmer sollte die Farmstay-Stelle gemäss seinen
Wünschen aussuchen. Sollte es dem Teilnehmer wider Erwarten
trotzdem nicht gefallen, kann der Farmstay verkürzt werden,
der Teilnehmer kann in die Ausgangsstadt des Sprachkurses
zurückkehren oder es kann evt. eine andere Farm organisiert
werden.
Wenn ich den Farmstay
verkürze, in die Ausgangsstadt zurückkehre oder
eine andere Farm vermittelt bekommen möchte, ist dies
mit Zusatzkosten verbunden?
Die reine Verkürzung ist ohne Kosten verbunden. Falls
der Teilnehmer in die Stadt des Sprachkurses zurückkehren
möchte und dort wiederum bei einer Gastfamilie wohnen
möchte, müssen hier die Extra-Wochen für die
Gastfamilie entrichtet werden. Die Vermittlung einer zweiten
Farm wird direkt vor Ort mit einer entsprechenden Gebühr
berechnet.
Welche Tätigkeiten
führe ich auf der Farm aus?
Dies hängt stark von der Art der Farm, der Saison, der
Witterung etc. ab. Siehe Beschreibung der jeweiligen Farm.
In aller Regel wird man bei allen anfallenden Tätigkeiten auf der Farm mit eingebunden.
Kann ich Urlaub
während des Farmstays machen? Es ist
zu empfehlen, Urlaubsvorhaben an den Farmstay heranzuhängen,
da der Farmer sich auf die aktive Mithilfe innerhalb der gebuchten
Farmstay-Zeit eingerichtet hat.
Kann ich den Farmstay
vor Ort verlängern?
Theoretisch ja, dies hängt aber von der Farm und vom
Visum ab. Sofern die Farm Interesse hat, Sie weiterhin zu
beschäftigen, Ihr Visum verlängert wird und alle
anderen Dinge wie Unterkunft etc. abgeklärt sind, spricht
nichts gegen eine Verlängerung. Eventuell kann es aber
zu Verlängerungskosten kommen (oftmals bei Südafrika
und Südamerika).
Kann ich meinen
Aufenthalt z.B. für Urlaub oder Herumreiserei vor Ort
verlängern?
Meist ist dies kein Problem, man muss nur sein Visum entsprechend
verlängern, sofern notwendig.
Darf ich neben
oder nach dem Farmstay jobben gehen?
Dies ist nur mit einem Working Holiday Visum möglich.
In allen anderen Fällen ist dies aus visatechnischen
und arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Man riskiert mglw. eine Ausweisung aus dem Land, da man ohne
Arbeitserlaubnis einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Ausserdem gibt es in vielen Ländern (z.B. Lateinamerika,
Südafrika) fast keine lukrativen Jobs oder Aushilfstätigkeiten
wie in Europa.
Wenn ich im Zielland
ankomme, was mache ich dann?
Sie werden am Flughafen von einem Repräsentanten erwartet
und abgeholt. Dieser bringt Sie dann zur Unterkunft. In
der Regel kommt man am Wochenende an, hat Zeit zum Akklimatisieren
und am folgenden Montag beginnt dann der Sprachkurs. Alles
wird für Sie organisiert sein!
Wann bekomme ich
die Unterkunft für die ersten 4 Wochen Sprachkurs mitgeteilt?
Rechtzeitig vor Abreise erhalten Sie die Unterkunftsadresse
mit Namen und Telefonnummern etc. und Kurzangaben zur Unterkunftsart.
Wann muss ich
den Teilnahmebetrag zahlen?
Kurz vor Abreise mit Übersendung der restlichen Reiseunterlagen
und des Sicherungsscheines bekommen Sie eine Rechnung zugeschickt.
Dann ist ja bereits alles organisiert und die Reisevorbereitungen
sind abgeschlossen und Sie können
den Rechnungsbetrag beruhigt überweisen.
Was ist, wenn
ich vor Abreise krank werde und die Reise nicht antreten kann
oder aus anderen Gründen die Reise verschieben muss?
Hier würde nun eigentlich die Reiserücktrittsversicherung
einspringen. Noch besser ist aber, dass Farmstays International
mögliche Rücktrittsgebühren auf eine spätere
Teilnahme anrechnet. Dass heisst, dass Sie einfach zurückgestellt
werden und zu einem späteren Zeitpunkt am Programm teilnehmen
können und somit eventuelle Rücktrittsgebühren
nicht verlieren ! Wenn die Reiserücktrittsversicherung
einspringt, müssen Sie eh nichts bezahlen, dies tut die
Versicherung.
Was passiert,
wenn ich vor Ort krank werde, einen Unfall habe oder andere
Probleme auftreten?
Dafür stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
Unsere Repräsentanten werden Ihnen selbstverständlich
helfen, mit Rat und Tat zur Seite stehen, Ihnen z.B einen
deutschsprachigen Arzt empfehlen oder eine bestimmte Klinik
und können auch Papierkram abwickeln etc.
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